Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien beruft auf der Grundlage von Vorschlägen der Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sachverständige Persönlichkeiten in die Jurys. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre; eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Die Jurymitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
Die Entscheidung über die Auszeichnungen trifft der Kultur- und Medienstaatsminister auf Vorschlag der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis I (Spielfilm) und II (Animations-, Experimental-, Dokumentarfilm, Sonderpreis).
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertretende Mitglieder:
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