Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis auf Vorschlag einer Jury für die Kategorie Spielfilm und einer Jury für die Kategorien Animationsfilm, Experimentalfilm, Dokumentarfilm, Mittellanger Film.
Für den Wettbewerb können auch fernsehproduzierte Kurzfilme vorgeschlagen werden, sofern der Fernsehsender einer Kinoauswertung zustimmt und diese von der Produzentin oder dem Produzenten vorgesehen ist.
Die Bewerbungsfrist für den Deutschen Kurzfilmpreis 2025 ist am 1. Juni 2025 ausgelaufen. Bewerbungen für den Deutschen Kurzfilmpreis 2026 werden im nächsten Jahr wieder entgegengenommen
Sollten Sie inhaltliche Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: kurzfilmpreis@bkm.bund.de