Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis auf Vorschlag einer Jury für die Kategorie Spielfilm und einer Jury für die Kategorien Animationsfilm, Experimentalfilm, Dokumentarfilm, Mittellanger Film.
Für den Wettbewerb können auch fernsehproduzierte Kurzfilme vorgeschlagen werden, sofern der Fernsehsender einer Kinoauswertung zustimmt und diese von der Produzentin oder dem Produzenten vorgesehen ist.
Sollten Sie inhaltliche Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: kurzfilmpreis@bkm.bund.de