Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien beruft auf der Grundlage von Vorschlägen der Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sachverständige Persönlichkeiten in die Jurys. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre; eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Die Jurymitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
Den Jurys Deutscher Kurzfilmpreis 2022 gehören folgende Mitglieder an:
Deutscher Kurzfilmpreis I - Spielfilm
Deutscher Kurzfilmpreis II - Animations-, Experimental-, Dokumentarfilm, Sonderpreis