Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.deutscher-kurzfilmpreis.de.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist bemüht, die von ihr verantwortete Website www.deutscher-kurzfilmpreis.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 11. Oktober 2024 begleitend zur Entwicklung dieser Website erstellt. Nach dem Livegang wird die Website noch einmal umfassend von einer unabhängigen Stelle auf ihre Barrierefreiheit hin getestet. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird daraufhin nochmals überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die folgenden Inhalte sind laut Prüfbericht zumindest teilweise als nicht-barrierefrei zu bewerten:
Wir bemühen uns, die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.
Über folgende Kontaktwege können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Barrieren melden:
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.