Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.deutscher-kurzfilmpreis.de.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist bemüht, die von ihr verantwortete Website www.deutscher-kurzfilmpreis.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 11. Oktober 2024 begleitend zur Entwicklung dieser Website erstellt. Nach dem Livegang wird die Website noch einmal umfassend von einer unabhängigen Stelle auf ihre Barrierefreiheit hin getestet. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird daraufhin nochmals überprüft und bei Bedarf angepasst.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind laut Prüfbericht zumindest teilweise als nicht-barrierefrei zu bewerten:

  • Nicht alle Bilder sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen (Kriterium 1.1.1). Wir passen die Texte stetig an und ersetzen diese, sofern wir Unregelmäßigkeiten feststellen.
  • Nicht bei allen Videodateien sind barrierefreie Alternativen, also Untertitel, vorhanden (Kriterium 1.2).
  • Einige PDFs sind nicht barrierefrei (Kriterium B1). Dies kann insbesondere ältere Dokumente betreffen, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt.
  • Darüber hinaus haben Karussells und Slider eine oder mehrere der folgenden Barrieren:
    • Verborgene Inhalte sind für Hilfsmittel zugänglich (Prüfschritt 9.4.1.2).
    • Es gibt Überschriften ohne nachfolgende Inhalte (Kriterium 9.1.3).
    • Einige Anreißtexte sind auf kleinen Bildschirmen oder bei Zoom ausgeblendet (Prüfschritt 9.1.4.4).
    • Anderssprachige Texte sind nicht ausgezeichnet (Prüfschritt 9.3.1.2).
    • Einige interaktive Elemente haben eine falsche Rolle (Prüfschritt 9.4.1.2).
    • Interaktionen können vorangegangene Inhalte ändern, was von Hilfsmitteln nicht bemerkt wird (Prüfschritt 9.1.3.2 und 9.2.4.3).
    • Nicht alle Beschriftungen sind aussagekräftig (Prüfschritt 9.2.4.6).
    • Die Fokusreihenfolge ist nicht durchgängig korrekt (Prüfschritt 9.2.4.3).
  • Außerdem lassen sich Suchvorschläge mit der Tastatur nicht bedienen, insbesondere bei Verwendung von Hilfsmitteln wie Screenreadern (Prüfschritt 9.2.1.1).
  • Zudem stehen an einigen Stellen Inhalte vor den zugehörigen Überschriften, so dass der Bezug für Hilfsmittel nicht ermittelbar ist (Kriterium 9.1.3.1).

Wir bemühen uns, die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgende Kontaktwege können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Barrieren melden:

Servicezeiten:

Montag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Stand: