Der Deutsche Drehbuchpreis ist mit einer Prämie von bis zu 30.000 Euro verbunden. Davon kann der Preisträger oder die Preisträgerin auf Antrag bis zu 20.000 Euro in die Weiterentwicklung des ausgezeichneten Drehbuchs investieren. In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderungshilfe auch für die Projektentwicklung eines Films auf Grundlage des ausgezeichneten Drehbuchs oder für die Herstellung eines neuen Drehbuchs mit künstlerischer Qualität gewährt werden.
Der Preis wird nur für Drehbücher verliehen, mit deren Dreh oder Verfilmung frühestens im Jahr der Preisverleihung begonnen wird. Drehbücher für den Deutschen Drehbuchpreis können nur von den Filmfördereinrichtungen der Länder sowie der FFA, vom Kuratorium junger deutscher Film, dem Drama Department der Kultur- und Medienstaatsministerin, dem Verband Deutscher Drehbuchautoren, dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V., dem Verband für Film- und Fernsehdramaturgie e.V. sowie dem Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. vorgeschlagen werden.
Jury
Ordentliche Mitglieder:
- Brand, Elke - Agentin für DrehbuchautorInnen und RegisseurInnen / Hamburg
- Braren, Jan – Drehbuchautor / Hamburg
- Burghardt, Elisabeth - Drehbuchautorin / München
- Kaçi, Karin – Drehbuchautorin / Köln
- Klink, Roman - Dramaturg und Drehbuchautor / Leipzig
- Körner, Toks – Drehbuchautor / Berlin
Stellvertretende Mitglieder:
- Drodtloff, Brigitte – Drehbuchautorin, Regisseurin / München
- Onneken, Edzard - Regisseur / Falkensee