Mit der Auszeichnung würdigt die Bundesregierung Filmemacherinnen und -macher für ihren Mut, künstlerisch anspruchsvolle Werke im kurzen Format zu produzieren. Der Preis soll sie darin bestärken, diesen Weg weiter zu verfolgen. Die Entscheidung über die jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträger trifft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vorschlag der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.
Insgesamt werden jährlich 255.000 Euro für Nominierungen und die Filmpreise in Gold sowie zusätzlich 20.000 Euro für den besten mittellangen Film vergeben.