Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist bemüht, den Internetauftritt www.deutscher-kurzfilmpreis.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 22. Februar 2023 begleitend zur Entwicklung dieser Website erstellt. Nach dem Livegang wird die Website noch einmal umfassend von einer unabhängigen Stelle auf ihre Barrierefreiheit hin getestet. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird daraufhin nochmals überprüft und bei Bedarf angepasst.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die folgenden Inhalte sind mit den Anforderungen laut beauftragtem Selbsttest aus § 12 BGG beziehungsweise §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 als nicht barrierefrei zu bewerten:
1. Medien und Dateien:
Barrierefreie Alternativen für Dateidownloads und Medien sind teilweise noch in Arbeit. Sollten Sie zeitnah eine barrierefreie Version benötigen, nutzen Sie bitte die aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.
2. Kriterium: "Anpassbar":
Einige Linklisten sind nicht als Listen strukturiert.
3. Kriterium: "Navigierbar":
Die Bedienreihenfolge bei einblendbaren Zusatztexten ist verwirrend, da der Fokus auf ein Bedienelement nach den neu angezeigten Texten gesetzt wird.
4. Kriterium "Eingabemodalitäten":
In mobiler Darstellung werden in Einzelfällen Blätterbereich-Steuerungen genutzt, welche keine Alternativen zu einer pfadbasierten Gesten-Navigation bereitstellen.
5. Kriterium "Kompatibel":
Die HTML-Syntax ist an einigen Stellen nicht valide, was die Zugänglichkeit der Website aber nicht erschweren sollte.
Hinweis:
Aufgrund mangelhafter Verarbeitung einiger assistiver Technologien von bedingten Trennzeichen wird eine alternative Silbentrennung genutzt, die jedoch den Textfluss in einigen Fällen nicht ausreichend unterstützen könnte.
Wir bemühen uns, die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgende Kontaktwege können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Barrieren melden:
• E-Mail: website@bkm-info.bund.de
• Telefon: 030-18681-44355
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Stand: Samstag, 23. September 2023