Gefördert werden Kurzfilme mit einer Vorführdauer von bis zu 30 Minuten, die für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet sind. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 30.000 Euro. Die Förderung wird als Zuwendung gewährt.
Die Förderentscheidung trifft die Kulturstaatsministerin auf Vorschlag der Jury Produktionsförderung (Kurzfilm).
Jury
Ordentliche Jurymitglieder
- Driehorst, Fabian – Produzent / Hamburg
- Glombitza, Birgit – Autorin, Filmjournalistin, Producerin, Dramaturgin, Dozentin, Kuratorin / Hamburg
- Schlüssel, Sarah – Kuratorin / Berlin
- Todorovic, Dennis – Autor, Regisseur, Professor für Stoffentwicklung / Potsdam
- Wittmann, Helena – Regisseurin, Kamerafrau / Leipzig
- Zorn, Peter – Produzent / Werkleitz
Stellvertretende Jurymitglieder
- Colas, Catherine – Redakteurin / Mainz
- Friese, Linda – Redakteurin /Berlin
- Grobien, Leonard – Drehbuchautor, Regisseur und Schauspieler / Köln
- Hartwig, Lili – Kuratorin / Hamburg
- Künemund, Jan – Filmjournalist, Kurator /Berlin
- Orozco Ramirez, Victor – Filmemacher / Mettlach
Hier finden Sie alle Termine für Einreichungen, Anträge und Merkblätter sowie alle aktuellen Juryentscheidungen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht der zuständigen Ansprechpersonen.