Die Filmschaffenden können ihre Filme ab sofort selbst einreichen. Dafür muss die bewährte Vorauswahl jedoch durch Stellen, die zum Vorschlag berechtigt sind, wie Verbände und Einrichtungen des deutschen Films, nachgewiesen werden. Hierfür ist unter Bewerbung ein Vordruck bereitgestellt.
Zudem erfolgt die Bewerbung für den Deutschen Kurzfilmpreis in diesem Jahr ausschließlich digital über das Bundesportal. Die Einreichung von Vorschlägen dort setzt eine Authentifizierung mittels Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel, der eID für EU-Bürger oder BundID beziehungsweise Elster zwingend voraus. Sofern noch keine entsprechenden Authentifizierungsmöglichkeiten bestehen, sollte der entsprechende Nachweis frühzeitig bei den dafür zuständigen Stellen beantragt werden. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai 2024.
Weiterführende Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie unter Bewerbung.