„In einer sehr konstruktiven Atmosphäre haben wir heute im Kanzleramt über die anstehende Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes gesprochen, die wir gemeinsam vornehmen wollen. Wir sind uns einig, dass die Geschichtskultur in Deutschland ganz entscheidend von der Arbeit der Gedenkstätten zu den NS-Verbrechen und zur Aufarbeitung des SED-Unrechts getragen wird.
Wir sind uns ebenfalls einig, dass die Gedenkstätten vor großen Herausforderungen stehen, wie dem Wandel der Gesellschaft, dem Anstieg des Rechtsextremismus, den Anforderungen einer digitalisierten Welt sowie den gestiegenen Aufgaben im Bereich Forschung und Vermittlung wie auch dem Erhalt der historischen Orte. Daher ist es an der Zeit, die Gedenkstättenkonzeption des Bundes nach 16 Jahren zu aktualisieren.
Es ist nun vorgesehen, die Gedenkstättenkonzeption des Bundes mit den Themen Aufarbeitung der NS-Verbrechen und des SED-Unrechts mit den Vertreterinnen und Vertreter der Gedenkstätten und weiteren geschichtskulturellen Akteurinnen und Akteuren sowie dem Deutschen Bundestag und den Ländern fortzuschreiben.
Andere wichtige Themenfelder wie der Kolonialismus, die Geschichte des Rechtsterrorismus und des staatlichen Versagens in dieser Sache, das Erinnern in der Einwanderungsgesellschaft und die Demokratiegeschichte werden von der BKM mit Expertinnen und Experten sowie zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren weiter beraten. Dabei werden sich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Gedenkstätten einbringen.“