Das Amt wurde 1998 geschaffen, um die kultur- und medienpolitischen Aktivitäten des Bundes in einer Regierungsbehörde zu bündeln. Nach Michael Naumann, Julian Nida-Rümelin, Christina Weiss, Bernd Neumann und Monika Grütters ist Claudia Roth die Sechste in diesem Amt.
Die Kulturförderung ist in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie Sache von Ländern und Gemeinden. Auch die Zuständigkeit für die Medien liegt in großen Teilen bei den Ländern. Dennoch trägt der Bund die Verantwortung für weite Bereiche von Kultur und Medien. Das Aufgabengebiet von Staatsministerin Claudia Roth ist daher breit gefächert.
Als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist sie unter anderem dafür zuständig,
- die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kultur- und den Medienbereich über die Bundesgesetzgebung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern,
- Kultureinrichtungen und -projekte von nationaler Bedeutung zu fördern,
- für die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundeshauptstadt Berlin zu sorgen,
- die kultur- und medienpolitischen Interessen Deutschlands in verschiedenen internationalen Gremien zu vertreten,
- national bedeutsame Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer von NS-Terrorherrschaft zu fördern,
- in Zusammenarbeit mit Gedenkstätten und Institutionen an das Unrecht in der ehemaligen DDR zu erinnern.