Die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen sind für Künstlerinnen und Künstler, für Journalistinnen und Journalisten, für Verlage sowie für Kultur- und Gedächtniseinrichtungen von großer Bedeutung. Die Bundesregierung setzt sich beim Urheberrecht für einen fairen Interessenausgleich und für eine Verbesserung der Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte ein, auch im Digitalen.
Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden vor allem das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) sowie das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Dabei ist das Urheberrecht immer stärker auch vom Europarecht und internationalen Abkommen beeinflusst.
E-Lending in öffentlichen Bibliotheken
Bei der Ausleihe elektronischer Bücher in Bibliotheken enthält der Koalitionsvertrag die Maßgabe „fairer Rahmenbedingungen“. Bisherige Einigungsversuche beim E-Lending scheiterten in der Vergangenheit oft bereits an einer ungesicherten Datenlage.
Um dies zu ändern, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Studie bei der DIW Econ GmbH in Auftrag gegeben, die die wirtschaftlichen Auswirkungen des E-Lending auf den Buchmarkt untersucht. Das Forschungsteam der DIW Econ GmbH hat dafür Daten von knapp 15.000 Titeln analysiert sowie Daten des GfK Consumer Panel Media*Scope ausgewertet. Parallel zur Studie hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Befragung zum E-Lending durchgeführt, um ein möglichst umfassendes Bild über den aktuellen Status quo zu erhalten und allen betroffenen Akteuren die Gelegenheit zu geben, ihre Erkenntnisse und Sichtweisen einzubringen. Studie und Befragung sollen gemeinsam die Grundlage für weitere Überlegungen schaffen.
Abschlussbericht zur Studie der DIW Econ:
Deutsche Fassung
English version
Befragung des BMJ:
Ergebnisse
Bereits im Herbst 2022 hat BKM einen Runden Tisch zum Thema „E-Lending“ initiiert. Daran haben der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Verlagsvertreter, der Deutsche Bibliotheksverband, der Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare, das Netzwerk Autorenrechte, der Verband deutscher Schriftsteller*innen, der Verband deutschsprachiger Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke sowie das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als weitere Ressorts der Bundesregierung teilgenommen. Der Runde Tisch tagt seither in regelmäßigen Abständen und legte unter anderem die Fragestellungen der E-Lending-Studie fest.
Abgeschlossene Vorhaben
Zuletzt intensiv eingebracht hat sich BKM bei den Verhandlungen über die EU-Urheberrechtsreform. Die Verabschiedung der Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) im April 2019 war die wichtigste Reform der vergangenen 20 Jahre im Urheberrecht auf europäischer Ebene.
Zur Umsetzung ist am 7. Juni 2021 ist das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des Digitalen Binnenmarkts in Kraft getreten. Seit dem 1. August 2021 gelten außerdem die Regelungen zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen, die im Urheberrechtsdiensteanbietergesetz – kurz: UrhDaG – beschlossen wurden.
Für die BKM waren in den Verhandlungen rund um die DSM-Richtlinie folgende Punkte besonders wichtig: Verfügbarkeit von vergriffenen Werken, Leistungsschutzrecht für eine starke Presse, Verlegerbeteiligung für literarische Vielfalt, mehr Verantwortung von Online-Plattformen sowie eine angemessene Vergütung für Urheber und Urheberinnen.
Stand: Donnerstag, 05. September 2024