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Künstlersozialversicherung

Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Künstlersozialversicherung leistet einen unverzichtbaren Beitrag, um Künstlerinnen und Künstler sozial abzusichern. Seit 1983 sind selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. 

Derzeit profitieren mehr als 190.000 pflichtversicherte Kreative von der Absicherung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch die Künstlersozialversicherung. Dabei tragen die Versicherten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst und sind damit in einer ähnlichen Situation wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Stabiler Abgabesatz

Die Kulturstaatsministerin setzt sich dafür ein, die Künstlersozialversicherung den neuen Anforderungen in der digitalisierten Welt anzupassen und die Abgabegerechtigkeit zu gewährleisten. Dabei gilt es, den Abgabesatz zur Künstlersozialkasse möglichst stabil zu halten. Während der Covid-19-Pandemie gelang es, den – seit 2018 geltenden – Abgabesatz von 4,2 Prozent bis ins Jahr 2022 durch zusätzliche Bundesmittel stabil zu halten. Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden durch die Pandemie konnte für das Jahr 2023 eine Begrenzung des Anstiegs des Abgabesatzes auf 5,0 Prozent durch weitere Bundesmittel ("Stabilisierungszuschuss") in Höhe von rund 58,9 Millionen Euro ermöglicht werden. So wird einer Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der sich die Kultur- und Kreativbranche infolge der Corona-Pandemie noch befindet, Rechnung getragen. Gleichzeitig kommt eine solide Finanzierung der Künstlersozialversicherung auch den Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten selbst zugute.

Um die sehr schwierige Situation von Künstlern und Kreativen in der Corona-Pandemie zu erleichtern, wurde die Mindesteinkommensgrenze in den Jahren 2020 bis 2022 ausgesetzt und die Zuverdienstgrenze für die Jahre 2021 und 2022 übergangsweise angehoben, wonach KSK-Versicherte bis zu 1.300 Euro pro Monat in selbstständiger, nicht-künstlerischer Arbeit dazuverdienen durften, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Die Ampelkoalition hat die Zuverdienstmöglichkeiten für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten zum 1. Januar 2023 dauerhaft erweitert. Seither gibt es keine allgemein vorgegebene Höchstgrenze mehr für selbständige Tätigkeiten im nicht-künstlerischen Bereich. Um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach dem KSVG zu erhalten, ist vielmehr entscheidend, welche der selbstständigen Tätigkeiten wirtschaftlich überwiegt.

Wechselnden Erwerbsstatus stärker berücksichtigen

Bereits im Koalitionsvertrag 2018 hatte sich die Große Koalition darauf verständigt, weiter für die soziale Absicherung von Kreativen sowie Künstlerinnen und Künstlern zu sorgen. Im Zusammenhang mit der Künstlersozialversicherung wurde geprüft, wie dort der wechselnde Erwerbsstatus vieler Künstlerinnen und Künstler besser berücksichtigt werden kann. Daraufhin wurde das Statusfeststellungverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung vereinfacht. Mit den am 1. April 2022 in Kraft tretenden Regelungen können sich Betroffene schneller Klarheit darüber verschaffen, ob sie abhängig beschäftigt oder selbständig tätig sind.

Mögliche Anpassungen angesichts von Digitalisierung

In der letzten Legislaturperiode wurde bereits untersucht, inwieweit eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter möglich ist, um digitale Plattformen, die künstlerische Leistungen kommerziell verwerten, einzubeziehen. Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2018 hat einen systematischen Überblick zu Formen der digitalen Verwertung und ihren Auswirkungen auf die Kreativwirtschaft in Deutschland gegeben. Die Nachhaltigkeit der Finanzierung ist auch im Koalitionsvertrag der Ampelfraktion verankert. Politisch wird sich die Frage stellen, welche Konsequenzen aus der Digitalisierung für die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz resultieren und wie der Gesetzgeber gegebenenfalls hierauf reagieren kann.

Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Stand: Montag, 23. Oktober 2023

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