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Sprache

Thema: Literatur und Buchbranche

Sprache formt unser Verständnis der Welt und unserer selbst. Die Pflege und Vermittlung der deutschen Sprache im In- und Ausland sind zentrale Aufgaben der Länder und Kommunen sowie der Auswärtigen Kulturpolitik. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt zur Pflege der deutschen Sprache erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung.

Blick in die Dauerausstellung des Kleist-Museums in Frankfurt/Oder

Blick in die Dauerausstellung des Kleist-Museums in Frankfurt/Oder

Gemeinsam mit den Ländern fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die 1947 gegründete Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. mit ihren über hundert ehrenamtlich geleiteten Zweigvereinen im In- und Ausland. Sie steht Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen, die die deutsche Sprache betreffen, beratend zur Seite, kürt jährlich das „Wort des Jahres“ und informiert über die beliebtesten Vornamen.

Zudem unterstützt der Bund die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, die 1949 in Darmstadt gegründet wurde. Ihr gehören rund 200 namhafte Persönlichkeiten an, deren Anliegen es ist, die Sprachentwicklung aufmerksam und kritisch zu verfolgen, vergessene Literatur wieder ins Gespräch zu bringen und zu einer differenzierten Debattenkultur beizutragen. Die Akademie verleiht mehrere Auszeichnungen, darunter den renommieren Georg-Büchner-Preis.

Deutsche Sprache als Kulturgut

Die Vermittlung und Pflege der deutschen Sprache hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Der Bund fördert im Rahmen seiner Kultur-, Forschungs- und Außenpolitik Einrichtungen und Projekte von gesamtstaatlicher Bedeutung. Er verfolgt damit das Ziel, die deutsche Sprache als Kulturgut zu pflegen, zu bewahren sowie den andauernden Prozess ihrer Veränderung und Entwicklung kritisch zu begleiten.

Nach der verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgabenteilung liegt die Zuständigkeit für Regelungen zur deutschen Sprache jedoch vorrangig bei den Ländern. Der Bund hat nach dem Grundgesetz – abgesehen von Teilbereichen wie der Gesetzes- und Verwaltungssprache des Bundes – keine Gesetzgebungskompetenz.

Stand: Mittwoch, 23. August 2023

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