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Nationales Filmerbe

Thema: Kulturelle Filmförderung

Filme sind Teil unseres nationalen Kulturerbes. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert daher die Sicherung, Bewahrung, Restaurierung und Digitalisierung des nationalen Filmerbes.

Filmstill aus DER TIGER VON ESCHNAPUR

Filmstill aus DER TIGER VON ESCHNAPUR (DE 1938. R: Richard Eichberg). Digitalisierte Fassung von 2021.

Filme dokumentieren auf einzigartige Weise die historische und kulturelle Entwicklung eines Landes. Dieses Material zu erhalten, zu pflegen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und beständig zu ergänzen, ist Anliegen jeder Kulturnation. 

Die Bundesrepublik Deutschland nimmt diese Aufgabe vor allem durch das Bundesarchiv wahr. Die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und die DEFA-Stiftung flankieren dieses Engagement.

Filmische Zeugnisse der deutschen Geschichte

Das filmische Erbe dokumentiert die Entwicklung seiner eigenen künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten. Gleichzeitig reflektiert es die jeweiligen politischen und sozialen Gegebenheiten. Die Vereinnahmung des Mediums Film durch die Nationalsozialisten lässt dies ebenso erkennen wie die Entwicklung des deutschen Films in den beiden deutschen Staaten bis zur Wiedervereinigung 1990.

Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist ein zentrales Thema der gegenwärtigen Filmkultur. Der Bund fördert deshalb die Stiftung Deutsche Kinemathek in Berlin und das Deutsche Filminstitut in Frankfurt/Main, die mit anderen filmhistorischen Einrichtungen im Kinematheksverbund zusammenwirken.

Förderprogramm zum Erhalt von Kinofilmen

Eine grundlegende Voraussetzung für den Erhalt des nationalen Filmerbes ist die Sicherung des Materials, sowohl analog als auch digital. Als Beitrag zum Erhalt hat die Bundesregierung 2018 gemeinsam mit den Bundesländern und der Filmförderungsanstalt eine Vereinbarung zum Erhalt des nationalen Filmerbes getroffen: Seit Januar 2019 stehen für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren jährlich bis zu 10 Millionen Euro für die Digitalisierung von Kinofilmen zur Verfügung.

Die Mittel für das „Förderprogramm Filmerbe“ werden von den drei Partnern zu jeweils einem Drittel aufgebracht. Förderbar sind Kurz- oder Langfilme von besonderer filmhistorischer Bedeutung oder besonderem dokumentarischen oder künstlerischem Wert aus allen Gattungen.

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Stand: Freitag, 21. Juli 2023

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