Die Beratende Kommission kann zur Klärung strittiger Fragen über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter herangezogen werden. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die Washingtoner Prinzipien und die Gemeinsame Erklärung. Die Beratende Kommission kann von öffentlichen und privaten Einrichtungen wie auch von Privatpersonen angerufen werden. Voraussetzung dafür, dass die Beratende Kommission tätig wird, ist das Einverständnis beider Seiten zu dem Verfahren
Für Einrichtungen, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert werden, gilt die Auflage, Wünschen von Seiten der Anspruchstellenden auf Anrufung der Beratenden Kommission zu entsprechen. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten kann die Beratende Kommission Empfehlungen für gerechte und faire Lösungen aussprechen. Die Empfehlungen sind rechtlich nicht verbindlich. Die Geschäftsstelle der Beratenden Kommission veröffentlicht die Empfehlungen und ihre Begründungen auf der Website der Beratenden Kommission. Seit ihrer Einrichtung hat die Beratende Kommission 24 Verfahren geführt und Empfehlungen ausgesprochen.
Reform der Beratenden Kommission
Um die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland zu verbessern, soll die Beratende Kommission reformiert werden. BKM, Länder und kommunale Spitzenverbände befinden sich dazu in engem Austausch. Beim 20. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 13. März 2024 verständigten sie sich auf zentrale Reformschritte.
Stand: Montag, 25. März 2024