Das kulturelle Erbe der Deutschen aus diesen Gebieten prägt unser Selbstbewusstsein bis heute mit und hat einen festen Platz in unserer Geschichte und Erinnerung. Zugleich steht es in engem Bezug zur Kultur- und Gesellschaftsgeschichte unserer Nachbarstaaten und zur allgemeinen europäischen Entwicklung.
Erinnerungstransfer gewährleisten
Sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs leben nur noch wenige Menschen, die sich an ihre einstige Heimat in den ehemals deutschen Herkunftsgebieten erinnern können. Ohne eine bewusste Förderung und Pflege droht dieser Erinnerungsschatz der sogenannten "Erlebnisgeneration" verloren zu gehen.
Die "gelebte Erinnerung" gilt es kurz- und mittelfristig in andere, dauerhafte Formen der gesellschaftlichen Erinnerung und Wahrnehmung zu überführen. Dies bringt auch neue Aufgaben für jene Institutionen mit sich, die sich der Präsentation und Erforschung der deutschen Kultur und Geschichte im östlichen Europa widmen.
Verbindendes Kulturerbe als Chance für Europa
Das deutsche Kulturerbe ist ein Vermächtnis, das wir mit unseren Nachbarvölkern teilen. Die Zusammenarbeit mit den Staaten Ost-, Ostmittel- und Südosteuropas hat auf allen Feldern der Kultur und der Wissenschaft eine hohe Intensität und Qualität erreicht.
Nicht nur die Wissenschaft beschäftigt sich mit den deutschen Anteilen der Vergangenheit einer Region, einer Stadt, einer Gemeinde - auch die heute dort lebende Bevölkerung identifiziert sich zunehmend damit und bemüht sich gemeinsam um den Erhalt von Kulturdenkmälern, die auf diese Weise zu Symbolen der Verständigung und Versöhnung werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert wissenschaftliche Forschungsvorhaben, kulturelle Vermittlungsarbeit sowie Projekte zur Sicherung und Bewahrung von deutschem Kulturgut im östlichen Europa.
Bund und Länder haben sich im Bundesvertriebenengesetz (§ 96 BVFG) verpflichtet, das kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa zu erforschen, zu vermitteln und zu bewahren.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert in diesem Rahmen wissenschaftliche Forschungsvorhaben, museale Präsentationen und bibliothekarische Einrichtungen. Außerdem unterstützt sie Angebote der kulturellen Bildung und Breitenarbeit sowie grenzüberschreitende Kooperationen.
Projektanträge können alljährlich bis zum 31. August für das Folgejahr gestellt werden. Für 2025 ist eine Antragstellung bereits jetzt bis einschließlich 31. August 2024 möglich. Projekte in der Sparte „Sicherung und Erhaltung" werden durch die BKM betreut, die Sparten „Wissenschaft“ und „Kulturelle Vermittlung“ durch das BKGE. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BKGE.
Stand: Mittwoch, 04. Oktober 2023