In einem gemeinsamen Papier vereinbarten BKM, Länder und kommunale Spitzenverbände wichtige Reformschritte für ein beschleunigtes und transparentes Restitutionsverfahren in Deutschland, die bis Ende des Jahres umgesetzt werden sollen. Es sei ein großer und wichtiger Fortschritt, um die Rückgabe von NS-Raubkunst „sehr deutlich zu verbessern“, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth im Anschluss an das Treffen am 13. März 2024. „Damit können wir die Ziele der Washingtoner Prinzipien noch viel wirkungsvoller umsetzen“, fuhr sie fort.
Gemeinsamer Beschluss zu Reformvorhaben
Ein wichtiger Aspekt der Reform ist, dass künftig nach einem erfolglosen Vorverfahren einseitig ein Verfahren gegenüber öffentlichen Kulturgutbewahrenden Stellen eingeleitet werden kann. „Besonders freut es mich, dass wir uns zwischen Bund, Ländern und Kommunen nun auf eine einseitige Anrufbarkeit verständigt haben“, betonte Staatsministerin Claudia Roth, die sich dafür besonders eingesetzt hat.
Ferner wird die Einführung einer Schiedsgerichtsbarkeit anstelle der bisherigen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, angestrebt. Bei dem Treffen wurde beschlossen, dass ein ausdifferenzierter Bewertungsrahmen und eine neue Verfahrensordnung Grundlage für die Tätigkeit der einzurichtenden Schiedsgerichtsbarkeit werden.
Außerdem soll die Provenienzforschung im gesamten Prozess gestärkt werden, indem im Verfahren ergänzende Fachgutachten in Auftrag gegeben werden können.
Zum Download:
Beschlusspapier zur Reform der Beratenden Kommission (PDF, 16KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Eine bereits tätige Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von BKM, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wird die Reform weiter vorantreiben. In den Prozess fließen auch wissenschaftliche Erkenntnisse auf rechtsvergleichender Basis mit ein.
Bereits zum 20. Mal kamen die Kulturstaatsministerin, die Kulturministerinnen und -minister sowie Kultursenatoren der Länder und die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie der Kulturstiftungen der Länder und des Bundes am 13. März 2024 zum Kulturpolitischen Spitzengespräch zusammen. Diesmal hatte der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, Hessens Wissenschafts- und Kunstminister Timon Gremmels, in Berlin dazu eingeladen.