﻿WEBVTT

00:00:21.760 --> 00:00:25.080
Wenn auch nach Ihrem Feedback
an den oben genannten Kontakt

00:00:25.120 --> 00:00:31.240
keine zufriedenstellende
Lösung gefunden wurde,

00:00:31.280 --> 00:00:38.880
können Sie sich an die Schlichtungs-
stelle nach §16 BGG wenden.

00:00:39.040 --> 00:00:42.120
Die Schlichtungsstelle
hat die Aufgabe,

00:00:42.160 --> 00:00:46.160
Konflikte zum Thema Barrierefreiheit
zwischen Menschen mit Behinderungen

00:00:46.200 --> 00:00:54.360
und öffentlichen Stellen
des Bundes zu lösen.

00:00:54.960 --> 00:00:56.640
Dabei geht es darum,

00:00:56.680 --> 00:00:58.640
mit Hilfe der
Schlichtungsstelle gemeinsam

00:00:58.680 --> 00:01:03.640
und außergerichtlich eine
Lösung für ein Problem zu finden.

00:01:03.840 --> 00:01:08.080
Das Schlichtungsverfahren
ist kostenlos.

00:01:08.120 --> 00:01:10.800
Sie brauchen dazu
auch keinen Rechtsbeistand.

00:01:13.360 --> 00:01:16.800
Auf der Internetseite
der Schlichtungsstelle finden Sie

00:01:16.840 --> 00:01:21.040
alle Informationen
zum Schlichtungsverfahren.

00:01:21.200 --> 00:01:28.600
Dort können Sie nachlesen,
wie ein Schlichtungsverfahren abläuft

00:01:28.640 --> 00:01:34.840
und wie Sie einen
Antrag auf Schlichtung stellen.

00:01:35.040 --> 00:01:40.760
Sie können den Antrag
auch in Leichter Sprache

00:01:40.800 --> 00:01:44.040
oder in
Deutscher Gebärdensprache stellen.

00:01:44.320 --> 00:01:50.240
Sie erreichen die Schlichtungsstelle
unter folgender Adresse:
