Nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 22. Mai hat der Deutsche Bundestag jetzt in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten. In ihrer Rede wies Kulturstaatsministerin Roth auf die aktuellen Herausforderungen hin, vor denen der deutsche Film und die Filmwirtschaft stehen. „Unser Land verfügt über exzellente Filmschaffende in allen Bereichen, die vom Arthouse-Film bis zu großen Produktionen Außergewöhnliches auf die Leinwand bringen können“, stellte Roth fest. Doch „so stark die Filmbranche in Bezug auf ihre Fähigkeit und Möglichkeiten aufgestellt ist, so schwierig sind die Rahmenbedingungen für diesen so eminent wichtigen Wirtschaftszweig.“
Wichtiger Baustein einer reformierten Filmförderung
Um diese entscheidend zu verbessern und den Filmstandort Deutschland europäisch wie auch international wettbewerbsfähig aufzustellen, sei eine umfassende Reform der Filmförderung dringend notwendig, betonte Roth.
Ein zentraler Baustein der Reform ist das neue, überarbeitete Filmförderungsgesetz (FFG). Um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten, enthält es eine ganze Reihe wichtiger Verbesserungen.
FFA wird zentrale Fördereinrichtung
Geplant ist, die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Einrichtung für die Filmförderung des Bundes auszubauen. Sie soll künftig für sämtliche Filmförderungen des Bundes zuständig sein. Zudem soll ihre Selbstverwaltungsautonomie gestärkt werden, um sie in die Lage zu versetzen, schneller und flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren.
Förderkommissionen werden weitgehend abgeschafft
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Förderkommissionen überwiegend abzuschaffen. Im Rahmen eines Referenzmodells soll insbesondere die Förderung von Produktion und Verleih automatisiert werden. Dadurch werden Förderverfahren planbarer, transparenter und effizienter. Lange Wartezeiten und Unwägbarkeiten durch Juryentscheidungen werden vermieden, die kreative Selbständigkeit der Produzentinnen und Produzenten wird gestärkt. Zudem soll der Zugang zur Produktions- und Verleihförderung durch niedrigschwelligere Voraussetzungen deutlich erweitert werden.
Kinoförderung wird attraktiver
Die Bedingungen für die Kinoförderung sollen ebenfalls attraktiver gestaltet werden. Vorgesehen sind hier unter anderem eine teilautomatisierte Projektförderung, die Erweiterung der Antragsberechtigung sowie die Erhöhung des als Zuschuss vergebenen Förderanteils.
Für mehr Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung
Eine weitere wichtige Neuerung des geplanten Gesetzes ist die stärkere Verankerung von Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung. Ein Diversitätsbeirat bei der FFA soll eine umfassende Repräsentation von Diversitätsdimensionen sicherstellen und die FFA künftig bei Fragestellungen zu Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung beraten.
Die FFG-Novellierung soll zudem die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen stärken, indem barrierefreie Fassungen geförderter Filme in Zukunft grundsätzlich angeboten werden müssen.
Neues FFG tritt Anfang 2025 in Kraft
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. In Kraft treten soll das neue FFG am 1. Januar 2025.
Teil einer umfassenden Reform der Filmförderung
Das geplante neue FFG ist zentraler Teil einer umfassenden Reform der Filmförderung des Bundes, die auf insgesamt vier „Säulen“ ruht. Dazu gehören neben dem novellierten FFG die Reform der Richtlinie für die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes, die ebenfalls zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Außerdem die Einführung eines Steueranreizmodells für Film- und Serien-Produktionen sowie eine Investitionsverpflichtung für Streamer und Mediatheken-Anbieter.