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Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Wir brauchen jetzt die Reform der Filmförderung“

Thema: Pressemitteilung

Freitag, 29. November 2024

Die Produktionsallianz hat heute die Ergebnisse ihrer neuesten Herbstumfrage veröffentlicht. Darin gaben unter anderem fast 70 Prozent der befragten Unternehmen an, dass im Falle eines Scheiterns der Filmreform eine Abwanderung der Produktionen ins Ausland unvermeidlich wäre. 

Dazu erklärt Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien:

„Die Zahlen sind alarmierend und zeigen, dass hier sehr schnell gehandelt werden muss. Die umfassende Reform der Filmförderung ist von existenzieller Bedeutung für den Filmstandort Deutschland und für die gesamte Filmbranche hierzulande. Internationale und sogar deutsche Produktionen wandern ab in andere Länder, die bessere Rahmenbedingungen bieten. Wir müssen jetzt dringend hierzulande bessere Rahmenbedingungen schaffen, auch um europäisch und international als Produktionsstandort wettbewerbsfähig zu sein.

Wir haben gemeinsam mit der Branche, den Abgeordneten und den Ländern für eine umfassende Reform gearbeitet und gute Vorschläge vorgelegt. Die erste wichtige Säule dieser Reform der Filmförderung, die Novellierung des Filmfördergesetzes, ist bereits auf der Ziellinie.

Wir sollten und wir könnten dieses wichtige Vorhaben jetzt unbedingt noch in dieser Legislaturperiode abschließen. Dafür setze ich mich bei den demokratischen Fraktionen im Bundestag ein.

Diese Filmreform ist eine Reform für einen zentralen Sektor der Kreativindustrie in Deutschland. Es ist eine Aufgabe, an der Bund und Länder gemeinsam parteiübergreifend gearbeitet haben. Gerade auch für die großen Filmstandorte Berlin, Bayern, NRW, Brandenburg und Hamburg ist diese Reform besonders wichtig.

Dafür braucht es jetzt die Verabschiedung des neuen Filmfördergesetzes. Damit wird die Filmförderung vereinfacht, verbessert, weniger bürokratisch und planbarer für die Filmschaffenden. Auch kann damit der Bereich der kulturellen Filmförderung gestärkt werden. Wir brauchen dieses Gesetz jetzt, damit die Filmabgabe der Branche, mit der ja unter anderem die Filmförderung finanziert wird, auch in 2025 eine gültige Rechtsgrundlage hat.

Wir haben auch bereits ein Steueranreizmodell mit dem Filmförderzulagengesetz sowie ein Investitionsverpflichtungsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Aufgrund der anstehenden Neuwahlen ist heute leider klar, dass aufgrund der europarechtlichen Vorgaben, der Stillhaltefrist, ein Investitionsverpflichtungsgesetz nicht mehr in den Bundestag eingebracht werden kann in dieser Legislaturperiode.

Eine solche Investitionsverpflichtung bleibt aber weiter sehr wichtig für die Stärkung unseres Filmstandortes.

Das Filmförderzulagengesetz für ein Steueranreizmodell könnten wir aber in dieser Legislaturperiode noch umsetzen. Dafür setze ich mich innerhalb der Bundesregierung ein und werbe dafür bei allen demokratischen Fraktionen im Bundestag.

Für den Filmstandort Deutschland brauchen wir jetzt eine gemeinsame, parteiübergreifende Kraftanstrengung – das ist möglich, machbar und dringend notwendig.

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